A HERZLICH'S GRÜß GOTT

in Unterneukirchen, Landkreis Altötting, Bistum Passau

Aktuelles

Hier finden Sie die aktuelle Friedhofssatzung des Friedhofes Unterneukirchen.


Friedhof

Für die Gräbervergabe ist Peter Radam, 08634/66034 von der Kirchenverwaltung zuständig.
Die Erwerbsgebühren und Grabgebühren wurden ab Januar 2021 neu festgelegt. Grundlage dafür ist die aktuelle Friedhofskalkulation der Bistums Passau.

  Familiengrab Einzelgrab Vertragslaufzeit

Alt-Sekt. A/B/C
Erwerbsgebühr bei erstmaliger Belegung Jahresmiete Erwerbsgebühr bei erstmaliger Belegung Jahresmiete Liegefrist
175 Euro

46,00 Euro 125 Euro

39,00  Euro 15 Jahre
Sektion  D 175 Euro 62,00 Euro 125 Euro 46,00 Euro 15 Jahre
  Grüfte/Familiengrab    

Alt-Sekt. A/B/C
Erwerbsgebühr bei erstmaliger Belegung Jahresmiete      
175 € 64 Euro     15 Jahre
Neu-Sekt.D voll belegt 64 Euro   15 Jahre
  Grabkammern/ Familiengrab Urnenfach inkl. Wandplatte  
Neu-Sekt. H Erwerbsgebühr bei erstmaliger Belegung Jahresmiete Erwerbsgebühr bei erstmaliger Belegung Jahresmiete  
1300 Euro 64 Euro (15 Jahre) 200 Euro 39 Euro 10 Jahre
  Grabkammern/ Einzelgrab Urnenbodengrab inkl Grabeinfassung ohne Wandplatte  

Neu-Sekt.H
Erwerbsgebühr bei erstmaliger Belegung Jahresmiete Erwerbsgebühr bei erstmaliger Belegung Jahresmiete  
1200 Euro 59 Euro (15 Jahre) 200 Euro 41 Euro 10 Jahre

 

 

 

Friedhof

 

Bestattungen
Bestattungsinstitut für den Friedhof in  Unterneukirchen:
Josef Schmidbauer,
Kardinal-Wartenberg-Str. 1,
84503 Altötting
Tel. 08671/6718

Für die Abwicklung der Dienstleistungen bis hin zur Überführung können auch andere Bestattungsinstitute in Anspruch genommen werden.